Deckungsgeschäft

Deckungsgeschäft
Dẹ|ckungs|ge|schäft 〈n. 11Börsengeschäft, bei dem man sich in Spekulation auf Kursdifferenzen nachträgl. Waren bzw. Wertpapiere beschafft, die man schon anderweitig angeboten od. verkauft hat

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Dẹ|ckungs|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): 1. Deckungskauf. 2. Erwerb von Wertpapieren, Devisen u. a. zwischen Abschluss u. Erfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Deckungsgeschäft — I. Handelskauf:Infolge Nichterfüllung der Verpflichtung eines Vertragsteils vorgenommenes Geschäft des Vertragspartners. Beim Verkäufer ist es ein Deckungsverkauf, beim Käufer ein Deckungseinkauf. Beim Handelskauf kann das D. bei der Berechnung… …   Lexikon der Economics

  • Lieferverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldnerverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Verzug (Recht) — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Verzugsschaden — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Verzugszins — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Zahlungsverzug — Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • abdecken — 1. Allgemein: Einen Kredit zurückzahlen oder eine Schuld bezahlen. 2. Beim Termingeschäft: Das Gegengeschäft (⇡ Deckungsgeschäft) abschließen …   Lexikon der Economics

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